Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website des Industrieparks Berlin Stettin, erreichbar unter www.industriepark-berlin-szczecin.de. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website erfüllt die Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig. Die Erklärung wurde am 28. Oktober 2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung vom 28. Oktober 2025. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28. Oktober 2025.
Kontakt für zusätzliche Hilfe oder zum Melden von Barrieren
Telefon: 03973 2510
E-Mail: buergermeister@pasewalk.de
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Ihnen Barrieren auffallen. Wir sind bemüht, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Ihre Beschwerde können Sie über das Formular Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V melden. Möchten Sie lieber den Weg per E-Mail oder Brief nutzen, teilen Sie dafür bitte zwingend Ihren Namen, Ihre Anschrift, die betroffene Website sowie den Beschwerdegrund mit.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: +49 (385) 588 193 46
Telefax: +49 (385) 588 197 03
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de





